Die Osterzeit zeugt von der Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus. Er ist vom Tod auferstanden und hat sein Grab verlassen. Diese – nach meiner Überzeugung – Tatsache lässt auch mich als gläubigen Christen an meinen eigenen Tod denken. Das Sterben ist für alle Menschen ein unumgängliches Ziel des Lebens. Auch wir werden aber auferstehen und ewig weiterleben im Reich unseres Vaters.
Seit geraumer Zeit gibt es für unsere Pfarrei St. Peter u. Paul in Inningen ein Gemeindegrab. In diesem Grab können sich Menschen bestatten lassen, die – aus welchen Gründen auch immer – kein eigenes, oder Familiengrab haben bzw. wollen. Das Grab wurde von der Kirchenstiftung gekauft und wird mit einem Grabstein versehen. Darauf werden die Namen der Verstorbenen gesetzt und die Pflege des Grabes wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übernommen. Nach dieser Zeit wird der Name der Verstorbenen entweder entfernt, oder, bei zeitversetzt verstorbenen Ehepaaren, solange weitergeführt, bis beim zuletzt verstorbenen Partner die 15 Jahre vergangen sind.
Es besteht dort sowohl die Möglichkeit der Erd-, als auch der Feuerbestattung. Die Anzahl richtet sich nach den kommunalen Bestimmungen, wonach maximal 4 Erd-bestattungen und 8 Feuerbestattungen in einem Doppelgrab zulässig sind.
In dieses Grab können sich alle Inninger Bürgerinnen und Bürger schon zu Lebzeiten ‚einkaufen‘. Ein hierzu erforderlicher Vertrag beinhaltet dann die gesamten Grabkosten. Weitere Kosten für die Bestattung selbst (Standesamt, Bestattungsunternehmen, Bestattungskosten Musik u.dgl.) müssen von den Hinterbliebenen getragen werden. Wer Interesse daran hat, sollte sich im Pfarrbüro melden. Hier erfahren Sie auch, wie hoch die Kosten dafür sind. Weitere Informationen können auch gerne bei mir oder den Mitgliedern der Kirchenverwaltung eingeholt werden.

Gerhard Schäferling
Kirchenpfleger