Der Seniorenkreis von St. Peter und Paul unter Leitung von Renate Bund und Renate Sauter hatte am 13. Oktober zu einem sehr informativen und hilfreichen Vortrag eingeladen. Die kompetente Referentin Angela Klemm, die für die Organisation des Hausnotrufsystems der Malteser u.a. im Bistum Augsburg zuständig ist, berichtete von den vielen Bausteinen, die das komplizierte Gesundheitssystem für ältere Menschen bereithält. Es ging um die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Pflegeversicherung und Möglichkeiten der Zusatzversorgung. Schon der Pflegegrad 1, dessen Finanzierbarkeit derzeit heftig diskutiert wird, bringt den betroffenen Menschen eine große Palette von hilfreichen Angeboten. Sie alle haben das Ziel, die Pflege im häuslichen Umfeld zu stärken und einen Umzug in ein Pflegeheim zu verhindern bzw. hinauszuzögern. Beachtenswert ist, dass rund 80% der Pflegearbeit zuhause erbracht wird. Diesen Menschen gilt ein großer Dank!
Es gibt Zuschüsse und Entlastungsbeiträge für professionelle Hilfsangebote im häuslichen Bereich, Pflegegeld für Verhinderungs- und Kurzeitpflege (beides kombinierbar!) und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein barrierefreies Umgestalten der Wohnung – wichtig: niemals eine bauliche Veränderung vor dem bewilligten Antrag beginnen, sonst verfallen die gesamten Ansprüche!
Genauere Informationen, die auf den konkreten Einzelfall abgestimmt sind, können bei verschiedenen Stellen eingeholt werden: Seniorenfachberatungen in den Stadtteilen, Pflegestützpunkt und Wohnberatungsstelle der Stadt Augsburg, Sozialverband VdK, Demenzfachberatung, Pflegekasse (der eigenen Krankenkasse angegliedert), Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung (AHPV), organisierte Nachbarschaftshilfen u.a.
Die zahlreichen ambulanten Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) zusammengefasst.
Ein entscheidendes Element, um einen Pflegegrad zu erhalten, ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Anträge laufen über die Kranken- bzw. Pflegekasse. Dabei ist ein Fragebogen auszufüllen, der die Bedarfe der betroffenen Person genau erfassen soll. Sinnvoll ist unbedingt, sich auf den Fragebogen und die häusliche Begutachtung gut vorzubereiten. Nicht selten werden Erstanträge abgelehnt. Dann ist es sehr wichtig, innerhalb einer relativ kurzen Frist schnell einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Wenn es um die Frage eines Heimplatzes geht, der trotz Pflegeversicherung schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten überfordern kann, ist gut zu wissen, dass der Gesetzgeber seit Januar 2020 die Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen (Erwerbsarbeit, Pacht, Zinserträge) von mehr als 100.000 Euro zum Eltern-Unterhalt verpflichtet. Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes, das Vermögen spielt keine Rolle, Erträge daraus schon. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht dazu gerechnet.
Wird die Jahresbruttogrenze überschritten, prüft das Sozialamt, ob und in welchem Umfang die Kinder belastbar sind. Dem unterhaltspflichtigen Kind ist dabei ein Selbstbehalt zu belassen.
Müssen die Kinder keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen oder reicht der gezahlte Unterhalt nicht für die Kosten, bekommen die Eltern Sozialhilfe.
Zum Schluss ist festzuhalten: Unser Gesundheitssystem stellt vielfältige Leistungen zur Verfügung. Fristen und Regeln müssen beachtet werden. Es macht Sinn, sich selbst zu erkundigen und die Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.
Thomas Seibert

