Was ist der Pfarrgemeinderat?
Ein Leitungsgremium. Hier können die von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wurde von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre (bis 2018) gewählt.
Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?
Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.
Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?
Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.
Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche?
Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen vor Ort mit und für die Menschen. Diesem Engagement haben sich angenommen:
- Christian Klusmann, Vorsitzender
- Anja Eggemann, stellvertretende Vorsitzende
- Luisa Ganso
- Hildegard Maucher
- Christa Meitinger
- Annegret Schuster
- Laura Weber
- Ulrike Weber