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Pfarreiengemeinschaft Göggingen-Inningen

Katholische Pfarrgemeinden in Augsburg-Süd

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Aktuelle Seite: Startseite / St. Johannes Baptist / Was ist eigentlich eine Kuratie?

Was ist eigentlich eine Kuratie?

22. März 2019

Ja was ist eigentlich eine Kuratie? Was macht diese Form der Pfarrei aus? Wir nähern uns durch das Lexikon.

Eine Quasipfarrei (lateinisch quasi-paroecia) oder Pfarrkuratie ist im kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die „wegen besonderer Umstände noch nicht als Pfarrei errichtet ist“ (can. 516 §1CIC). Grund für den Status kann sein, dass für den Verband noch kein dauerhaftes Bestehen abzusehen ist; Pfarreien sind nach can. 515 §1CIC immer auf Dauer zu errichten.

Wikipedia, Lizenz CC-BY-SA

Schon gar nicht schlecht, doch ganz einwandfrei steht es eben im kanonischen Recht:

Can. 516 — § 1. Wenn das Recht nichts anderes vorsieht, wird der Pfarrei die Quasipfarrei gleichgestellt, die eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen in einer Teilkirche ist und einem Priester als eigenem Hirten anvertraut wird, die aber wegen besonderer Umstände noch nicht als Pfarrei errichtet ist.

Codex des Kanonischen Rechtes

Jetzt sind wir etwas auf der Spur. „Besondere Umstände“. „Noch“. Das trifft auch nicht nur auf unsere Kuratie zu, sondern auf insgesamt 23 Kuratien im Gebiet des Bistum Augsburg.

Um zu klären, was diese zwei Begriffe denn konkret für unsere Kuratie heißen, und was über das kanonische Recht hinaus das Bistum Augsburg unter einer Kuratie versteht, habe ich ans Generalvikariat geschrieben mit der Bitte um Klärung.

Denn im kanonischen Recht steht zwar drin was eine Kuratie ist, aber über das wie tatsächlich in Sachen Handlungen ein Unterschied zu Pfarreien vorliegt, darüber fand ich nichts.

Nun war ich ja immer der Auffassung, eine Kuratie sei wie ein Kind einer anderen Pfarrei, doch das scheint auch nicht ganz so der Fall zu sein. Da wir ja Bestandteil einer Pfarreiengemeinschaft sind, ist mir der Unterschied im Operativen noch unklarer, weil ja ohnehin einiges auf Pfarreiengemeinschaftsebene (u.a. im Pastoralrat, dem ich auch angehöre) entschieden und/oder durchgeführt wird.

Antwort des Generalvikariats

Sehr geehrter Herr Dr. Schlosser,
sie haben bei uns angefragt, was im Bistum Augsburg eine Kuratie nun wirklich sei, und was sie haushalterisch, organisatorisch von einer Pfarrei unterscheide, bzw., welche Bedeutung der Unterschied in Zeiten von Pfarreiengemeinschaften überhaupt noch habe. Dazu ist Folgendes zu bemerken: 
Eine Kuratie ist, wie etwa auch die Expositur, eine Vor- oder Ersatzform einer Pfarrei. Um in einem Bild zu sprechen, ähnelt eine Kuratie einer Flasche, in der mehr oder weniger „Pfarrei“ enthalten ist, d. h. der mehr oder weniger  pfarrliche Rechte übertragen worden sind. Da die Kuratie St. Johannes Baptist heute über einen eigenen Pfarrgemeinderat, eine eigene Kirchenstiftung und –verwaltung verfügt, ist die Flasche voll, sie ist rechtlich inzwischen eine sog. Quasipfarrei. Gemäß c. 516  § 1 CIC. wird, wenn das Recht nichts anderes vorsieht, der Pfarrei die Quasipfarrei, gleichgestellt, die eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen in einer Teilkirche ist und einem Priester als eigenem Hirten anvertraut wird, die aber wegen besonderer Umstände noch nicht als Pfarrei errichtet ist. Praktisch bedeutet das, dass die Kuratie St. Johannes Baptist innerhalb ihrer Pfarreiengemeinschaft die gleichen Rechte und Pflichten hat wie eine Pfarrei und entsprechend gleich zu behandeln ist. Der einzige, sehr theoretische Unterschied besteht in der leichteren Versetzbarkeit eines Pfarrkurators gegenüber einem Pfarrer, was aber in einer PG keine Rolle spielt. Ansonsten ist lediglich die Bezeichnung anders. 
[…]

Mit freundlichen Grüßen
Domvikar Dr. Ernst Freiherr von Castell 
              Leiter der Stabsstelle

Was bedeutet das nun?

Wir sollten uns auf die Aussage „wird der Pfarrei die Quasipfarrei gleichgestellt, die eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen in einer Teilkirche ist“ fokussieren und danach unser Tun auszurichten. Wir sind eine Pfarrei, und wir sind eine Gemeinschaft, und das ist alles, auf das es ankommt.

Kategorie: St. Johannes Baptist Stichworte: Begriff, kanonisches Recht, Kuratie

Über Dr. Joachim Schlosser

Pastoralrat & Pfarrgemeinderat 2014–2022. Öffentlichkeitsausschuss. Verheiratet mit der Besten, Vater von drei Kindern.

Führt | Schreibt und spricht | Fotografiert

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Kommentare

  1. Sara Sinclair-Haberl meint

    6. Oktober 2021 um 11:51

    Guten Tag Dr. Schlosser,
    was wäre, wenn eine Kuratie keine Pfarrgemeinderat zusammenbringen kann aber trotzdem eine eigene Kirchenverwaltung hat? Ist es möglich, dass der Pfarrer uns zu Filialkirche quasi degradieren kann? Wie schaut das rechtlich aus?

    Sara Sinclair-Haberl

    • Dr. Joachim Schlosser meint

      6. Oktober 2021 um 13:47

      Das Vorhandensein eines Pfarrgemeinderat ist für den Status einer Gemeinde keine Bedingung. Eine Kuratie ist ja ohnehin Filialkirche und rein rechtlich keine eigene Kirchenstiftung. Genaueres gibt’s im Bistum zu erfragen.

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