Aufgrund des Corona-Virus finden bis 03. Mai keine öffentlichen Gottesdienste in unserer Pfarreiengemeinschaft statt. Auf dieser Seite finden Sie laufend aktuelle Informationen. In der Verantwortung füreinander bitte ich um Verständnis für diese Entscheidung. Gehen wir miteinander achtsam und verantwortungsbewusst in diesen Tagen um.
Das Bistum Augsburg stellt ab sofort die Feier von allen öffentlichen Gottesdiensten, d.h. Eucharistiefeiern und alle anderen liturgischen Feiern, an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Diese Regelung gilt vorerst bis 3. Mai 2020.
Veranstaltungen, Pfarrfeste
Veranstaltungen/Zusammenkünfte/Konferenzen und Sitzungen u. ä., unabhängig ob im rein dienstlichen oder pfarrlichen Kontext, sind weiterhin bis 31.05.2020 nicht möglich. Nötige Abstimmungen und Absprachen sind weiterhin per Telefon bzw. digital vorzunehmen.
Darüber hinaus sind sämtliche Präsenzveranstaltungen, wie Pfarrfeste, größere Veranstaltungen, Kurse, Seminare, Bildungsveranstaltungen, Wochenenden usw. ebenso bis 31.08.2020 abzusagen.
Pfarrbüro
Anweisung vom Bistum: ab Mittwoch, den 18.03.2020 bleiben alle Pfarrbüros bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen wird gebeten telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen.
Informationen zum Schutz vor Ansteckung und Verbreitung
Bitte lesen Sie die Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Auflärung BzGA zu COVID-19. Mehr solide Information finden Sie beim Robert-Koch-Institut.
Anweisungen der Diözese Augsburg
„Eine kurzfristig einberufene Arbeitsgruppe im Bischöflichen Ordinariat hat sich darauf verständigt, dass im Sinne der Prävention der Übertragung des Coronavirus folgende Weisungen, die bis auf Weiteres ergehen:
- Es gilt ab sofort der Grundsatz, dass alle Veranstaltungen, Konferenzen und Zusammen- künfte, unabhängig ob im rein dienstlichen oder pfarrlichen Kontext, auf dem Prüfstand stehen, d.h. sofern sie nicht in einem hohen Maße unbedingt notwendig erscheinen, abzusagen sind. Auf jeden Fall dann, wenn sie den behördlichen Kriterien für die Abhaltung von Veranstaltungen widersprechen.
- Dies gilt für Veranstaltungen auf Ebene der Pfarrei ebenso wie auf Dekanats- bzw. Diözesanebene. Beispielsweise sollten Chorproben generell, aber ebenso Senioren- oder Firmnachmittage bzw. Elternabende im Zweifel abgesagt werden. Bei Sitzungen von Gre- mien, Konferenzen, Treffen von Gruppen, Fortbildungen im kleineren Kreis sollte genau geprüft werden, ob diese derzeit unverzichtbar sind bzw. nicht doch verschoben werden können. Nötige Abstimmungen und Absprachen untereinander sind alternativ per Telefon bzw. digital vorzunehmen.