Die „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz in Göggingen“ hat am 20. Oktober zu einem Vortrag eingeladen. Es ging um wichtige Hinweise, wie man einen Pflegegrad erhalten kann. Dem Referenten Ivan Derkac von der Fachstelle für pflegende Angehörige und Ambulante Sozialarbeit Gerontopsychiatrie auf der Sozialstation Augsburg-Lechhauesen e.V. ist es sofort gelungen, die Anwesenden in die Alltagspraxis einzubeziehen. Vielfältige Hilfsangebote stehen erst zur Verfügung, wenn vom Medizinischen Dienst (MD) eine Begutachtung erfolgt ist. Und genau dabei entstehen schnell Probleme. Deswegen sind folgende Tipps zu beachten:
Es ist hilfreich, sich auf die Begutachtung vorzubereiten und auch eine unterstützende Person einzubeziehen. Die abgefragten Lebensbereiche sind: Mobilität (Gewichtung 10%), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%), Selbstversorgung (40%), Umgang mit krankheitsspezifischen bzw. therapiebedingten Anforderungen (20%) und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%).
Wenn schon die erste Frage des MD unvollständig beantwortet wird, erreicht man keine Einstufung. Beispiel: „Wie ist ihr Tagesablauf?“ – „Ich bin berufstätig und acht Stunden außer Haus. In dieser Zeit ist meine Mutter allein.“ ENDE! Warum: Wenn die zu pflegende Person acht Stunden alleine sein kann, benötigt sie keine Pflegestufe – völlig korrekt gemäß dem maßgebenden Sozialgesetzbuch (SGB). Vermutlich gibt es andere Personen, Nachbarn oder Verwandte, die im Laufe des Tages sich kümmern. Wäre das mitgeteilt worden, stellt sich die Lage völlig anders dar. Oder: „Können sie nachts durchschlafen?“ Die Pflegeperson antwortet spontan: „Ich bin so erschöpft, dass ich gut schlafe.“ Dass man nachts dreimal die zu pflegende Person zur Toilette begleitet, bleibt unerwähnt.
Schon vor dem Begutachtungstermin sollte man klare pflegerelevante Diagnosen eines Facharztes dem MD vorlegen. Wichtig: Gutachten des Hausarztes reichen nicht, weil dieser in der Regel nur einen Verdacht auf Demenz diagnostizieren kann. Das genügt nicht!
Hilfreich ist ein Pflegetagebuch, das lückenlos jeden Pflegeaufwand dokumentiert.
Es ist in vielen Fällen sinnvoll, die begutachtende Person schon an der Haustür zu empfangen und entsprechend zu informieren: „Mein Vater kann nicht mehr alleine zur Toilette gehen und benötigt meine Hilfe.“ Wird dann die betroffene Person dazu befragt, kommt nicht selten aus Schamgefühl eine völlig andere, beschönigende Aussage: „Den Gang zur Toilette mache ich alleine.“ Der Fachbegriff dafür heißt Fassadenverhalten. Die meisten erwachsenen Menschen möchten Peinliches vor Fremden nicht zugeben. Wer beschönigt, verschenkt gesetzliche Ansprüche.
Eine beratende Person darf bei der Begutachtung hinzugezogen werden. Sollten sich im Gespräch dennoch Spannungen ergeben, gilt: Immer sachlich und freundlich bleiben. Das heißt nicht, einfach nachzugeben! Es ist nicht das Ziel das System auszubeuten, sondern den passenden Pflegegrad für den Klienten zu erhalten.
Noch ein Tipp: Nur in Bayern gibt es das Landespflegegeld von 500 € pro Jahr ab dem Pflegegrad 2.
Nähere Informationen und Hilfe bei Ivan Derkac: Tel. 015 78 60 67 339
Thomas Seibert
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